BESCHWERDEVERFAHREN

für den Verkauf von Waren 

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Bezeichnung des Verkäufers:

Firmenname: Adéla Přibylová

ID: 14346346

mit Sitz: Heyrovského 605/1, Brünn 635 00

    

Kontaktdaten:

E-Mail: info@mylamp.cz

web: mylamp.cz

(im Folgenden als „Verkäufer“ bezeichnet)

Artikel 1

Einleitende Bestimmungen

Die Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung (im Folgenden als "Reklamation" bezeichnet) müssen immer gemäß diesem Reklamationsverfahren ausgeübt werden. Angelegenheiten, die nicht durch dieses Beschwerdeverfahren geregelt sind, unterliegen der Rechtsordnung der Tschechischen Republik. Der Verkäufer wird den Käufer in geeigneter Weise mit diesem Reklamationsverfahren vertraut machen und ihm auf Wunsch des Käufers in Textform aushändigen. Dieses Beschwerdeverfahren steht im Einklang mit dem Gesetz Nr. 89/2012 Coll. Bürgerliches Gesetzbuch und Gesetz Nr. 634/1992 Coll. zum Verbraucherschutz zum 1. Januar 2014.

Der Verkäufer haftet in folgenden Fällen nicht für Mängel:

  • wenn die Sache zum Zeitpunkt der Abnahme einen Mangel aufweist und wegen eines solchen Mangels ein Nachlass vom Kaufpreis vereinbart ist,
  • wenn die Ware gebraucht ist und der Mangel dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, den die Ware bei Übernahme durch den Käufer hatte,
  • der Mangel an der Sache durch Abnutzung entstanden ist, die durch normalen Gebrauch verursacht wurde, oder wenn sich dieser aus der Art der Sache ergibt (z.B. Ablauf der Nutzungsdauer),
  • vom Käufer verursacht wurde und durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, unsachgemäße Wartung, Eingriffe des Käufers oder mechanische Beschädigung verursacht wurde,
  • der Mangel ist auf ein äußeres Ereignis zurückzuführen, das außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegt.

Artikel 2

Beschwerdeantrag

Der Käufer hat das Recht, eine Reklamation beim Verkäufer in jeder seiner Niederlassungen einzureichen, in denen die Annahme der Reklamation in Bezug auf das verkaufte Warensortiment möglich ist, oder auch an seinem Hauptsitz oder Geschäftssitz. Der Verkäufer stellt die Anwesenheit eines zur Entgegennahme von Reklamationen berechtigten Mitarbeiters während der gesamten Betriebszeit sicher. Die Reklamation kann auch bei der in der Bestätigung des Verkäufers an den Käufer, auf der Quittung oder im Garantieschein dafür bezeichneten Person erfolgen, wenn sich die bezeichnete Person am Standort des Verkäufers oder an einem dem Käufer näher liegenden Ort befindet .

Der Käufer ist verpflichtet, seine Anspruchsberechtigung nachzuweisen, insbesondere das Kaufdatum zu dokumentieren, entweder durch Vorlage eines Verkaufsbelegs, einer Bestätigung der Verpflichtungen des Verkäufers aus der Mangelerfüllung der Garantiekarte, oder auf andere plausible Weise. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen bereits früher angezeigten Mangel geltend zu machen, wenn dafür ein angemessener Nachlass vom Kaufpreis gewährt wurde.

Wenn die Geltendmachung der Mängelrechte dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten bereiten sollte, insbesondere weil die Ware nicht auf üblichem Weg zum Ort der Reklamation transportiert werden kann oder es sich um eine montierte Ware handelt oder Teil der Liegenschaft, wird der Verkäufer den Mangel in Abstimmung mit dem Käufer vor Ort oder auf andere Weise begutachten. Der Käufer ist in einem solchen Fall verpflichtet, dem Verkäufer die erforderliche Mitwirkung zu leisten.

Artikel 3

Zeitraum für die Ausübung der Rechte

Der Käufer kann seine Rechte aus mangelhafter Leistung innerhalb einer Frist von 24 Monaten ab Erhalt der Ware geltend machen. Bei gebrauchten Waren kann die Frist zur Geltendmachung von Mängelrechten auf 12 Monate verkürzt werden, auf diese Verkürzung der Frist wird der Verkäufer in der Bestätigung der Mängelhaftung oder auf dem Verkaufsbeleg hinweisen.Nach Ablauf der Frist stehen dem Verkäufer keine Mängelrechte zu, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren etwas anderes oder der Verkäufer oder der Hersteller übernimmt eine besondere Beschaffenheitsgarantie, die über seine gesetzlichen Pflichten hinausgeht

Der Käufer hat seine Rechte aus mangelhafter Leistung unverzüglich nach Feststellung der Mangelhaftigkeit der Ware geltend zu machen. Der Verkäufer haftet nicht für eine Erhöhung des Schadensumfangs, wenn der Käufer die Ware verwendet, obwohl ihm der Mangel bekannt ist. Wenn der Käufer einen Mangel berechtigterweise gegenüber dem Verkäufer geltend macht, läuft die Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung nicht für den Zeitraum, in dem die Ware repariert wird und der Käufer sie nicht verwenden kann.

Alt. 1 Der Verkäufer erklärt, dass er dem Käufer eine neue Frist von 24 Monaten zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung einräumt, wenn er die Ware im Rahmen der Bearbeitung der Reklamation ersetzt.

Alt. 2 Der Käufer erkennt an, dass im Falle eines Warenumtauschs im Rahmen der Bearbeitung einer Reklamation keine neue Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung besteht. Die Frist endet 24 Monate nach Übernahme nach Kauf der reklamierten Ware.

Die Frist für die Ausübung von Mängelrechten kann nicht als Bestimmung der Lebensdauer der Ware angesehen werden, sie variiert in Bezug auf die Eigenschaften des Produkts, seine Wartung und Richtigkeit und die Intensität der Nutzung oder die Vereinbarung zwischen dem Käufer und der Verkäufer.

Artikel 4

Beschwerdebearbeitung

Der Verkäufer ist verpflichtet, über die Reklamation unverzüglich, in komplexeren Fällen innerhalb von drei Werktagen zu entscheiden. Diese Frist umfasst nicht die Zeit, die für eine fachmännische Beurteilung des Mangels erforderlich ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung auszustellen, in der das Datum und der Ort der Reklamation, die Merkmale des behaupteten Mangels, die vom Käufer gewünschte Art der Reklamationsabwicklung und die Art und Weise, in der der Käufer über die Reklamationsabwicklung informiert wird, angegeben sind . Die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation, bearbeitet werden, es sei denn, Verkäufer und Käufer vereinbaren eine längere Frist. Das Versäumen dieser Frist gilt als wesentliche Vertragsverletzung. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Art und Dauer der Reklamationsabwicklung schriftlich zu bestätigen. Der Käufer ist ohne Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, die einmal gewählte Art der Reklamationsabwicklung zu ändern, außer in Situationen, in denen die gewählte Lösungsmethode überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann.

Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem die Reklamation hätte beglichen werden müssen, zu übernehmen, danach ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu berechnen oder die Ware selbst zu verkaufen auf Kosten des Käufers. Der Verkäufer muss den Käufer vorab über diesen Vorgang informieren und ihm eine angemessene Nachfrist zur Übernahme der Ware setzen.

Artikel 5

Erhaltene Qualität

Der Verkäufer erklärt, dass er die Ware gemäß § 2161 BGB an den Käufer übergibt, also:

  • die Ware die Eigenschaften hat, die der Käufer und der Verkäufer vereinbart haben, und in Ermangelung einer Vereinbarung solche Eigenschaften, die der Verkäufer oder Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer im Hinblick auf die Art der Eigenschaften erwartet hat Waren und aufgrund ihrer Werbung
  • die Ware für den Zweck geeignet ist, für den der Verkäufer ihre Verwendung angibt oder für den eine solche Sache üblicherweise verwendet wird,
  • Waren sind Sachen in entsprechender Menge, Maß oder Gewicht und
  • die Ware den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Für den Fall, dass die Ware bei Abnahme durch den Käufer die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt, hat der Käufer Anspruch auf Lieferung neuer mangelfreier Ware, sofern dies aufgrund der Art der Sache nicht unzumutbar ist nur einen Teil der Ware betrifft, kann der Käufer nur den Ersatz des Teils verlangen; ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten und die volle Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Ist dies jedoch aufgrund der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel unverzüglich beseitigt werden kann, hat der Käufer das Recht auf kostenlose Mangelbeseitigung.

Tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück oder macht er von seinem Recht auf Neulieferung einer mangelfreien Ware, Ersatz eines Teils davon oder Nachbesserung keinen Gebrauch, kann er einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen. Der Käufer hat das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass auch dann, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, neue Waren ohne Mängel zu liefern, seine Teile zu ersetzen oder die Waren zu reparieren, sowie wenn der Verkäufer nicht innerhalb angemessener Zeit Abhilfe schafft oder wenn die Abhilfe würde dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten bereiten.

Wenn innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt ein Mangel auftritt, wird davon ausgegangen, dass der Artikel bereits bei Erhalt mangelhaft war.

Artikel 6

Haftung des Verkäufers für einen Mangel, der eine wesentliche und nicht wesentliche Vertragsverletzung darstellt

Die Haftung des Verkäufers für Mängel, die eine wesentliche oder nicht wesentliche Vertragsverletzung darstellen, gilt für Mängel der Ware, die innerhalb von 24 Monaten nach Abnahme aufgetreten sind, für Mängel, für die die Sachmängelhaftung bei Abnahme gemäß § 5 entfällt Eine wesentliche Vertragsverletzung liegt vor, wenn der Käufer den Vertrag nicht geschlossen hätte, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss vorausgesehen hätte, in anderen Fällen handelt es sich um einen Mangel, der nicht vorliegt wesentliche Vertragsverletzung.

Wenn der Mangel eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, hat der Käufer das Recht auf Lieferung eines neuen Artikels, eine Reparatur, einen angemessenen Preisnachlass oder auf Rücktritt vom Vertrag (mit Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Kaufpreises). . Handelt es sich bei dem Mangel um eine unerhebliche Vertragswidrigkeit, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung oder angemessene Minderung.

Unabhängig von der Art des Mangels hat der Käufer das Recht auf Lieferung einer neuen mangelfreien Sache, Austausch eines Teils, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag, wenn er die Sache wegen des wiederholten Auftretens nicht ordnungsgemäß verwenden kann des Mangels nach Reparatur oder bei einer größeren Anzahl von Mängeln.

Artikel 7

Kosten für Ansprüche und Streitbeilegung

Wird die Reklamation als berechtigt anerkannt, hat der Käufer Anspruch auf Ersatz der mit der Ausübung seines Rechts verbundenen zweckgebundenen Kosten.

Für den Fall, dass der Verkäufer die Reklamation als unbegründet zurückweist, können sich der Käufer oder nach Vereinbarung mit dem Verkäufer beide Parteien an einen forensischen Sachverständigen auf dem Gebiet wenden und die Bearbeitung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens des Mangels verlangen.

Kommt zwischen dem Käufer und dem Verkäufer keine Einigung zustande, kann sich der Käufer an die bestehenden Systeme zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten wenden, insbesondere an das System www.vasestiznosti .cz, oder das zuständige Gericht

Artikel 8

Vertragliche Gewährleistung für die Beschaffenheit

Hat der Verkäufer eine über seine gesetzlichen Pflichten hinausgehende Beschaffenheitsgarantie übernommen, richtet sich deren Anwendung nach dieser Reklamationsordnung, sofern sich aus der Bestätigung der Pflichten des Verkäufers aus mangelhafter Leistung (Garantieurkunde) oder dem Vertrag nichts anderes ergibt.

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